BWV 195 «Dem Gerechten muss das Licht»
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23. Mai 2025
Werkeinführung: 17:30
Konzert: 19:00

Kantate zur Trauung, für Sopran, Alt, Tenor und Bass, Vokalensemble, Trompete I–III, Pauken, Traversflöte I+II, Oboe I+II, Streicher und Basso continuo

Die um 1748/49 in eine letztgültige Gestalt gebrachte Hochzeitskantate BWV 195 gehört zu Bachs faszinierendsten und auch rätselhaftesten Schöpfungen. Reich besetzt mit Blech- und Holzbläsern sowie mit in Concertisten und verstärkendes Ripieno (Tutti) geteilten Chorstimmen, setzt die wahrscheinlich über zwei Jahrzehnte hinweg immer wieder überarbeitete Kantate aussergewöhnliche Energien frei. Zugleich gewährt sie in ihrer geschickten Klangregie und Stimmenkopplung luftige Blicke in einen musikalischen Himmel, der nicht nur für Liebende voller Geigen hängt.

Reflexion
Nicole Althaus studierte Germanistik und Kunstgeschichte in Zürich und Berlin. Nach dem Lizenziat arbeitete sie am Museum of Modern Art in New York. Anschliessend begann sie als Kulturredaktorin bei der Frauenzeitschrift «Annabelle» ihre journalistische Laufbahn. Anfang 2009 konzipierte und leitete sie für die TX-Group den «Mamablog» und wurde dafür zur Journalistin des Jahres gewählt. 2014 wechselte sie zur NZZ, wo sie bis 2023 Mitglied der Chefredaktion der «NZZ am Sonntag» war und die Magazine leitete. Heute ist sie als Autorin, Kolumnistin und Moderatorin tätig.

Künstlerinnen & Künstler:

Miriam Feuersinger, Sopran
Jan Börner, Altus
Raphael Höhn, Tenor
Matthias Helm, Bass

Chor & Orchester der J. S. Bach-Stiftung
Rudolf Lutz, Leitung

Reflexion:

Nicole Althaus

Werkeinführung:

Rudolf Lutz
Pfr. Niklaus Peter

Service und weitere Informationen:

Online im Ticketshop und an der Abendkasse sind die Tickets bis kurz vor Veranstaltung erhältlich. Telefonisch können die Tickets bis 12.00 Uhr am Konzerttag bestellt werden.

Bei Fragen erreichen Sie uns auch telefonisch im Stiftungssekretariat unter +41 71 242 16 61 oder per E-Mail info@bachstiftung.ch.

Bitte beachten Sie, dass infolge Ton- und Bildaufnahmen, nach Beginn von Werkeinführung und/oder Konzert kein Einlass gewährt werden kann.

Rollstuhlfahrende werden gebeten, sich im Voraus bei der Geschäftsstelle zu melden.

Türöffnung: jeweils 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.